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Rot-Weiß-Rot-Karte wird attraktiver

Die Hürden für internationale Start-Ups sollen gesenkt werden. Vorteile soll es insbesondere für Akademiker geben. Denn es ist besser gut integrierte Fachkräfte im Land zu halten, anstatt nur teuer auszubilden, so die Regierung.

Auf Initiative von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner und Staatssekretär Harald Mahrer wird die Rot-Weiß-Rot-Karte praxistauglich reformiert und um ein neues Start-Up-Visum ergänzt. „Wir machen die Rot-Weiß-Rot-Karte attraktiver, indem wir bürokratische Hürden abbauen und den Zugang vereinfachen. Davon profitieren vor allem innovative Start-Ups und Uni-Absolventen“, sagt Mitterlehner anlässlich des Ministerrat-Beschlusses am 28.2.2017. „Österreich soll ein Start-up-Magnet werden. Mit der Gründerland-Strategie und unserem 185 Millionen Euro-Paket sind wir dabei auf einem guten Weg. Deshalb wollen wir auch internationale innovationsorientierte Gründer nach Österreich holen und mit einer Rot-Weiß-Rot-Karte gründen lassen, eine klare Verbesserung für Start-up-Gründer/innen aus Drittstaaten“, sagt Staatssekretär Mahrer.

Derzeit ist es einem Gründer aus einem Drittstaat nur schwer möglich in Österreich Fuß zu fassen. Daher wird künftig im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte eine eigene Kategorie für Start-Up-Gründer eingeführt. Wenn die Voraussetzungen passen, ist auf diesem Weg eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für zwei Jahre möglich. Eine Verlängerung ist an die Schaffung von Arbeitsplätzen, einen bestimmten Jahresumsatz oder die weitere Finanzierung geknüpft. Zusätzlich soll das Start-Up tatsächlich innovative Produkte oder Dienstleistungen anbieten bzw. entwickeln.

Als weiterer Schritt wird die Rot-Weiß-Rot-Karte auf Bachelor- und Doktorratsabsolventen ausgeweitet. Bisher waren nur Master und Diplomstudien umfasst. Weiters sollen Absolventen aus Drittstaaten künftig zwölf statt sechs Monate Zeit haben, um nach dem Studienabschluss eine adäquate Beschäftigung zu finden. Die Praxis zeigt, dass die aktuelle Suchdauer zu kurz angesetzt ist, zumal hier die Verfahrensdauer zur Beantragung eingerechnet wird. „Wir wollen gut integrierte Fachkräfte öfter im Land halten anstatt sie nur teuer auszubilden“, bekräftigt Mitterlehner. Darüber hinaus wird das zulässige Beschäftigungsausmaß neben dem Studium für Bachelor und Master-Studierende aus Drittstaaten auf 20 Stunden angeglichen. Bisher waren für Bachelor-Studierende nur zehn Stunden Arbeit möglich, für Master-Studierende 20 Stunden.

Zusätzlich wird das Punktesystem für Fachkräfte in Mangelberufen dahingehend geändert, dass Sprachkompetenz und Berufserfahrung im Gegensatz zum Kriterium des Alters aufgewertet werden. Damit haben auch ältere Fachkräfte mit qualifizierter Berufs- und Spracherfahrung eine Möglichkeit, die RWR-Karte zu erlangen. „Unsere Reform nützt dem Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Unabhängig davon müssen wir inländische Arbeitskräfte besser qualifizieren und Reformen am Arbeitsmarkt setzen, um den Fachkräftebedarf langfristig zu sichern“, bekräftigt Mitterlehner.

Die Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte soll im Frühjahr vom Parlament beschlossen werden und am 1. Juli 2017 in Kraft treten.