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Schellhorn: Modernisierungen, Dezentralisierung, Ausbau von flexiblen Wohn- und Tagesstrukturangeboten und Gesetzesnovelle
Im Land Salzburg herrscht ein Mangel an Wohn- und Tageseinrichtungen für Menschen mit Behinderung. Der mengenmäßige Bedarf steigt. Dafür sind mehrere Faktoren ausschlaggebend. Einer davon ist das Älterwerden von Menschen mit Behinderung. Generell steigt die Zahl von Menschen mit Behinderung, die Leistungen nach dem "Behindertengesetz" in Anspruch nehmen, im Land beständig an. Im Jahr 2013 waren dies 3.220 Menschen, im Jahr 2014 bezogen 3.365 Salzburgerinnen und Salzburger Leistungen nach dem Behindertengesetz.
Zum chronischen quantitativen Angebotsmangel in Salzburg kommen das zunehmende Bedürfnis und die Notwendigkeit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention neue Qualitäten gegenüber Menschen mit Behinderung im Sinne der Inklusion zu realisieren und Menschen mit Behinderung als Teil der Gesellschaft ohne strukturelle Ausgrenzung zu begreifen. In Summe wurden vom Land Salzburg und den Gemeinden im Jahr 2014 82 Millionen Euro für "Behindertenhilfe" ausgegeben. Im Budgetvoranschlag des Landes für 2015 sind 84,7 Millionen Euro veranschlagt.
18,2 Millionen Euro ermöglichen Baubeginn in Schernberg
"Die bauliche Situation im Wohnheim für Menschen mit Behinderung in Schernberg ist unzumutbar und in mehrfacher Hinsicht bautechnisch problematisch geworden. Darauf hat schon die vergangene Landesregierung mit einem einstimmigen Beschluss für eine große bauliche Sanierung reagiert", sagte Sozialreferent Landesrat Dr. Heinrich Schellhorn heute, Dienstag, 16. Juni, bei einem Informationsgespräch im Chiemseehof. Er hat diesen Beschluss gemeinsam mit Provinzenz und der Sozialabteilung des Landes aufgeschnürt. Ein modifiziertes Konzept im Sinne von mehr Dezentralisierung, Reduzierung der Plätze in Schernberg, Selbstbestimmung und Inklusion wurde erarbeitet und beschlossen. Das neue Konzept sieht Wohneinheiten in der Stadt Salzburg (Lexengasse für 36 Menschen), in Bischofshofen/Mitterberghütten (20 Menschen) und Schwarzach/Zentrum (20 Menschen) vor. In Schernberg am gegenwärtigen Standort entstehen zehn neu errichtete Wohngemeinschaften für insgesamt 80 Bewohnerinnen und Bewohner. Bisher waren es an diesem einen Standort rund 165 Personen.
Im Zeitplan und neue Wege
Nach Regierungsbeschlüssen zur grundsätzlichen Zustimmung zum neuen Konzept und für den Bau in der Lexengasse in der Stadt Salzburg, ist nun mit dem Regierungsbeschluss über insgesamt 18,2 Millionen Euro vom 25. März der Baubeginn in Schernberg selbst möglich. Der Spatenstich wird am 4. Juli erfolgen. Die Fertigstellung ist für Juli 2018 geplant. Die gesamte inhaltliche Neuausrichtung ist damit ohne Zeitverlust gegenüber den Planungen und dem Zeitplan der vorherigen Regierung umgesetzt worden. "Gemeinsam mit Provinzenz wurde dabei ein neuer Weg beschritten. Erstmals wurden die Betroffenen selber in Form einer so genannten 'Peer Befragung' miteinbezogen. Menschen mit Behinderungen befragten die Bewohnerinnen und Bewohner von Schernberg nach ihren Wohnwünschen", erläuterte Schellhorn.
13,4 Millionen für Ausbildungszentrum oberrainanderskompetent
oberrainanderskompetent am Standort Unken bereitet Jugendliche mit Behinderungen auf ein möglichst selbständiges Berufs- und Privatleben vor. Insofern ist es eine Durchgangseinrichtung für die Zeit der Ausbildung mit dem Ziel der Befähigung zum selbstständigen beruflichen Leben auf dem ersten Arbeitsmarkt. In Zukunft können dort 77 Jugendliche ausgebildet werden. 60 am Standort in Lehrwerkstätten. 17 sind wirtschaftsintegrative Ausbildungsplätze. Die Baulichkeiten für Ausbildung und Wohnen in Unken entsprachen nicht mehr den gesetzlich geforderten Standards. Eine Modernisierung war notwendig und seit mehreren Jahren in Diskussion. Mit Februar 2015 gibt es nun den Regierungsbeschluss, wonach 13,4 Millionen Euro in die Modernisierung und Barrierefreiheit von Schloss Oberrain fließen können.
Rund hundert zusätzliche Wohn- und Tagesstrukturangebote
Im ganzen Land werden in den kommenden Jahren zusätzliche Wohn- und Tagesstrukturangebote geschaffen. Es wird damit nicht nur das Ziel verfolgt, den quantitativen Mangel zu beheben. Es geht vor allem darum, die Angebote weiter in Richtung Inklusion zu entwickeln, also in Richtung Selbstbestimmtes Leben und Teilhabe an der Gesellschaft. Die neuen Angebote zielen auf Durchlässigkeit und Flexibilität ab. Sie sollen eine flexible Handhabung oder auch Reduzierung der Betreuungsintensität erleichtern. Die angegebenen Zahlen und Zeithorizonte geben die angepeilten Ziele wieder. Die Planungen und Ausschreibungen sind bereits sehr weit fortgeschritten und sehr konkret. Veränderungen im Detail sind möglich. Die Größenordnungen werden wie beschrieben realisiert werden.
Menschen mit Behinderung leben in ihrer eigenen Wohnung und werden über einen Betreuungsstützpunkt durch Sozialpädagogik und Freizeitbegleitung in den sozialen und persönlichen Angelegenheiten betreut und begleitet. Realisierungsziel 2017 und 2018 mit jeweils zehn bis zwölf Plätzen pro Wohnbauprojekt. Ziel beim "Stützpunktwohnen" ist, dass in Zukunft bei der Planung neuer sozialer Wohnbauten sofort ein Bedarf an Wohnungen für Menschen mit Behinderung mitgedacht und vorgesehen wird.
Darüber hinaus werden Angebote mit Wohnhauscharakter entweder strukturell verbessert oder neue Kapazitäten geschaffen. Als Beispiele dienen das Betreuungsmodell Abtenau, das Heimo-Gastager-Haus und Verbesserungen beim Langzeitwohnen für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Novelle zum Behindertengesetz bringt wesentliche Verbesserungen
Das "Behindertengesetz" des Landes Salzburg (SBG) stammt aus dem Jahr 1981. Grundsätzlich ist ein neues Gesetz auf der Höhe der Zeit (UN-Konvention, Terminologie, Handlungsspielräume) notwendig. "Die Erfahrungen aus dem Gesetzeswerdungsprozess beim neuen Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie aus zahlreichen Gespräche mit den Vertretern des Gemeindeverbandes und Städtebundes, inklusive der Ankündigung, bei jedweder budgetär relevanten Veränderung den Konsultationsmechanismus auslösen zu wollen, haben einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem gänzlich neuen Gesetz notwendig werden lassen. Wir haben uns entschieden, die dringend notwendigen und aktuell möglichen Verbesserungen in einer Novelle dem Landtag vorzulegen. Die inhaltlichen Eckpfeiler der Novelle sind fixiert und bereits der Legistik übermittelt. Ein Inkrafttreten der Novelle bis Jänner 2016 ist das erklärte Ziel", so Schellhorn.
Folgende Verbesserungen sind in der Novelle enthalten:
Quelle: Salzburger Landeskorrespondenz, 16. Juni 2015