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Bildnachweis: European Union 2015

Entwarnung für die Daseinsvorsorge

Das Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP – Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist in aller Munde. Die Diskussionen darüber verlaufen aber höchst emotional. Die sachliche Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen kommt zu kurz.

Von Agnes Kern

 

Angesichts der Fülle an negativer TTIP-Stimmung, die einem aus den Tageszeitungen und Webseiten entgegenschlägt, ist es schwierig sich unvoreingenommen auf das Thema einzulassen. Da geistern Chlorhühnchen, Hormonfleisch und die Abschaffung jeglicher Standards genauso wie die Angst vor der Privatisierung der Daseinsvorsorge herum. public wollte sich ein eigenes Bild machen. Wir ließen uns das TTIP-Abkommen in Brüssel von den Verhandlern auf EU-Seite erklären, hörten uns die Argumentation der WTO an, sprachen mit Handelskommissarin Cecilia Malmström und vier EU-Abgeordneten des zuständigen Ausschusses für Internationalen Handel David Martin (S&D), Helmut Scholz (GUE), Emma McClarkin (ECR) und Marietje Schaake (ALDE).

Nach acht Verhandlungsrunden zum TTIP zwischen der EU und den USA kann jedenfalls Entwarnung für den Bereich der Daseinsvorsorge gegeben werden. Sogenannte „horizontale Vorbehalte“ ermöglichen es, die Monopole für die öffentliche Daseinsvorsorge auf allen Verwaltungsebenen, einschließlich der Gemeinden, zu wahren. Im Gegenteil laut Kommission wird es unter TTIP möglich sein, Privatisierungen jederzeit wieder rückgängig zu machen. „Soziale und öffentliche Dienstleistungen sind von beiden Seiten von den Verhandlungen ausgeschlossen worden: Gesundheit, Bildung, Wasser. In keiner Weise wird TTIP lokale oder nationale Gebietskörperschaften dazu verpflichten, ihre Daseinsvorsorge dem Wettbewerb zu öffnen, wenn sie dies nicht wollen. Sie müssen keine Dienstleistungen privatisieren. Sie können ihre Monopole behalten und sie können diese Entscheidung auch wieder ändern,“ beruhigt Handelskommissarin Cecilia Malmström.

Zum Foto: Dan Mullaney, der US-Hauptverhandler zu TTIP, und Ignacio Garcia Bercero, EU-Hauptverhandler zu TTIP, eröffnen am 2. Februar 2015 die achten Gespräche zum TTIP-Abkommen in Brüssel. Eine öffentliche Anhörungen mit diversen Stakeholdern fand am 4. Februar statt. Am 6. Februar gaben Dan Mullaney and Ignacio Garcia Bercero dann noch eine gemeinsame Pressekonferenz zum Ende der achten Verhandlungsrunde.

Europäische Kommission - Erklärung

Gemeinsame Erklärung zu Öffentlichen Dienstleistungen

Brüssel, 20 März 2015

US-Botschafter Froman und EU-Kommissarin Malmström haben die besondere Rolle von Dienstleistungen in den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union erörtert. 

Sie bestätigten, dass Handelsabkommen der EU und der Vereinigten Staaten Verwaltungen auf allen Ebenen keineswegs daran hindern, Dienstleistungen zur Versorgung mit Wasser, Bildung, Gesundheit und sozialen Sicherheit sicherzustellen oder zu unterstützen. 

Zudem schreibt kein Handelsabkommen der EU oder der Vereinigten Staaten die Privatisierung von Dienstleistungen vor oder hindert den öffentlichen Sektor daran, sein bestehendes Angebot an öffentlichen Dienstleistungen auszubauen. Des Weiteren hindern die Abkommen die Staaten nicht daran, öffentliche Dienstleistungen anzubieten, die zuvor von privaten Anbietern erbracht wurden; durch die Übertragung einer öffentlichen Dienstleistung an private Anbieter wird diese Dienstleistung nämlich nicht unwiderruflich Teil der gewerblichen Wirtschaft. 

Botschafter Froman und Kommissarin Malmström wiesen außerdem darauf hin, dass der private Sektor in diesen Bereichen eine wichtige ergänzende Rolle spielt. Aktivitäten des privaten Sektors können die Verfügbarkeit und Vielfalt von Dienstleistungen verbessern – zum Wohle der Menschen in den Vereinigten Staaten und in der Europäischen Union. Dabei liegt es im Ermessen jedes einzelnen Staates, dafür zu sorgen, dass öffentliche und private Dienstleistungen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. 

Abschließend bestätigten Botschafter Froman und Kommissarin Malmström, dass EU‑US‑Handelsabkommen die Möglichkeiten von Staaten nicht beeinträchtigten, entsprechende Vorschriften einzuführen oder beizubehalten, mit denen die hohe Qualität der Dienstleistungen gewährleistet und wichtige Ziele des allgemeinen öffentlichen Interesses, wie Gesundheitsschutz, öffentliche Sicherheit oder Umweltschutz, geschützt werden sollen. 

Im Rahmen der TTIP und des TISA verfolgen die Vereinigten Staaten und die Europäische Union denselben Ansatz.

STATEMENT/15/4646

Die Kritik an der geplanten Öffnung der Märkte lautet, dass TTIP die Sozial-, Umwelt- oder Verbraucherschutzstandards senken und außergerichtliche Schutzklauseln für Investoren Demokratie und Rechtsstaat aushöhlen würden. Dieser Bedenken ist sich die EU Kommission durchaus bewusst. Sie versichert, dass es durch TTIP zu keinen Veränderungen bei den EU-Vorschriften zu GVOs und Hormonen geben werde und auch soziale sowie ökologische Standards aufgrund des Rechtes zu regulieren gewahrt bleiben. Ein Handelsvertrag ändere weder nationale noch EU-Standards, so die Kommission.

„Trotz mehrerer Fortschritte von Seiten der EU-Kommission muss die Transparenz weiter gestärkt werden. Wir brauchen auch bei künftigen Verhandlungen mehr Offenheit, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Auch die Frage der Standards ist in diesem Sinne zu erörtern, obwohl eine Absicherung durch das im Verhandlungsmandat festgeschriebene 'right to regulate' gegeben ist. Demnach kann jeder Vertragspartner das Schutzniveau selbst festlegen, um zum Beispiel die hohen nationalen Standards bei Lebensmitteln, Umwelt, Konsumentenschutz oder Arbeitsrecht zu sichern“, bekräftigt auch Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner gegenüber public.

„Grundsätzlich ist das Prinzip des freien Handels durchaus zu begrüßen, da es zu Wirtschaftswachstum beitragen kann. Es gilt allerdings gerade bei TTIP und CETA das, was wir seit Beginn der Verhandlungen gesagt haben: Freihandel benötigt klare Regeln. Wir werden es nicht zulassen, dass unsere Qualitätskriterien gesenkt werden,“ meint auch das Büro von Bundeskanzler Werner Faymann.

Ängste gibt es aber nicht nur auf europäischer Seite. Während sich die Menschen diesseits des Atlantiks vor Hormonfleisch fürchten, stehen den Amerikanern angesichts europäischer Mikroben- und insbesondere Listerienwerten bei Milchprodukten die Haare zu Berge. Generell ist es erstaunlich wie viele Experten es zu einem Abkommen gibt, das am Papier noch gar nicht existiert. Es besteht lediglich der Wunsch, bis zum Jahresende 2015 einen fertig verhandelten Text vorliegen zu haben. Diese Aussagen nehmen dem Gespenst schon viel von seinem Schrecken.

 

Wunsch nach Wachstum und Arbeitsplätzen

Derzeit verhandelt die EU 27 verschiedene Handelsabkommen, doch nur TTIP wird öffentlich so emotional diskutiert. Die EU ist der weltweit größte Exporteur von Gütern Dienstleistungen, und Investitionen, die meisten davon gehen in die USA. Ziel des TTIPs ist es, diese Handelsbeziehungen zu vereinfachen und europäischen Firmen zu erleichtern, auf beiden Märkten gleichzeitig aktiv zu sein. Global gesehen, möchten sowohl Europa als auch die USA, ihre wirtschaftliche Position in der Welt stärken. Denn China scharrt schon in den Startlöchern, dicht gefolgt von Länder wie Indien oder Indonesien, die über ein scheinbar endloses Reservoirs an Arbeitskräften, genügend Finanzkapital und technologische Neugier verfügen, um sowohl die USA als auch Europa zu den kommenden „Schwellenländern“ zu machen. Die Globalisierung schreitet voran, mit oder ohne TTIP, mit oder ohne Österreich. Der Rest der Welt ist auf Aufholjagd.

„Ein starkes Exportland wie Österreich kann von qualitativ gut gemachten Freihandelsabkommen überproportional profitieren. Denn Österreich hat eine Exportquote von 60 Prozent, die USA sind bereits der drittwichtigste Exportpartner“, sagt Mitterlehner, der sich für eine sachliche und differenzierte Debatte über TTIP ausspricht. Die Stärken von TTIP liegen nicht nur in der Abschaffung von Zöllen, sondern vor allem von Doppelregulierungen, die den Handel unnötig teuer machen, gerade für KMU. „Denn viele Handelshemmnisse belasten Klein- und Mittelbetriebe überproportional, weil sie über weniger Ressourcen als große Unternehmen verfügen, um diese Hürden zu überwinden“, so Mitterlehner. Meistens verfolgen die Behörden auf beiden Seiten mit Normen und Standards das gleiche Ziel: Sie wollen Menschen vor Risiken schützen, für die Gesundheit, die Sicherheit oder die Umwelt. Aber auf beiden Seiten entstanden so unterschiedliche regulatorische Strukturen, die den Zugang zum anderen Markt oftmals erheblich erschweren. Schätzungen zufolge entsprechen allein diese bürokratischen Hürden einem Zoll von 10-20 Prozent. Auch für viele österreichische Produkte gibt es in den USA langwierige und teure Zulassungsverfahren. So können beispielsweise Firmen ihre in Europa hergestellten Erdungskabel in den USA nicht verkaufen, weil diese grün-gelb anstatt weiß isoliert sind. Solche Standards gilt es zu harmonisieren.

Im Fokus der Verhandlungen, die unter dem Motto „Chancen nutzen, Standards bewahren“ laufen, steht insbesondere das Diskriminierungsverbot: Ausländische Unternehmen sollen nicht gegenüber inländischen benachteiligt werden. Dies gilt insbesondere für Investitionen, die entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung und die Schaffung von Arbeitsplätzen sind. Hinter den Investitionsschutzklauseln steht der Wunsch nach Stabilität und Sicherheit, auch für europäische Investitionen in den USA. Dies bedeutet nicht, dass nationale Gesetzgebung in Frage gestellt wird, sondern dass eine Diskriminierung oder Enteignung ausländischer Unternehmen ohne Entschädigung verhindert werden soll. Die Ausgestaltung dieses Mechanismus wird gerade diskutiert. Es ist noch nichts entschieden. Die Einsetzung privater Schiedsgerichte, statt ordentlicher Gerichte, lehnt Österreich aber laut Büro des Bundeskanzlers ab.

 

Österreich besonders TTIP-kritisch

Trotz dieser Tatsachen ist Österreich Europas größter TTIP-Skeptiker. Laut jüngster Eurobarometer-Umfrage sind die Gegner hierzulande mit 53 Prozent deutlich in der Überzahl. Das ist nicht nur der größte Anteil unter allen 28 EU-Staaten, sondern auch der einzige mit über 50 Prozent. Laut unlängst veröffentlichter Studie der Österreichischen Gesellschaft für Europapolitik (ÖGfE) unterstützen sogar nur 9 Prozent der Bevölkerung TTIP, 69 Prozent fühlen sich schlecht informiert. Ist alles also nur ein Mangel an Kommunikation und öffentlicher Debatte?

„Ich habe mit zahlreichen Gegnern von TTIP gesprochen und mir ihre Bedenken angehört. Ich habe sie dann auch gefragt, ob sie sich das Abkommen am Ende anschauen würden, wo all ihre Bedenken ausgeräumt sein werden. Die Antwort war: Nein. Weil wir gegen Handel, gegen freien Handel und gegen Amerika sind. Ich glaube es liegt auch an einem Mangel an Vertrauen, Vertrauen in die Institutionen der EU aber auch auf nationaler und regionaler Ebene. Ich kann 20 Mal in der Minute wiederholen, dass wir in TTIP keine gentechnisch veränderten Lebensmittel zulassen werden, die laut nationaler Gesetzgebung verboten sind. Hier gilt eher der Grundsatz: Schuldig bis das Gegenteil bewiesen ist“, meint Malmström.

Die Verhandlungen werden zwar von der EU Kommission geführt, das Mandat dafür kommt aber von den EU-Regierungen. Sie sind in den gesamten Prozess eingebunden. Worauf es jetzt tatsächlich ankommt, ist eine umfassende sachliche Diskussion zu TTIP anstatt der medialen Panikmache. Diese obliegt insbesondere der österreichischen Bundesregierung. Auch wenn es zahlreiche, durchaus begründete Bedenken zu TTIP gibt, sollten dabei die Vorteile nicht aus den Augen verloren werden.

„Transparenz ist ganz entscheidend. Die Bevölkerung muss über die Vor- und Nachzeile der Handelsabkommen offensiv informiert werden. Wir artikulieren, so oft als möglich unsere klaren Positionen. Diese kann man gar nicht oft genug wiederholen,“ so Faymanns Büro.

 

Noch ist nichts beschlossen

Entscheidend ist, dass das Abkommen möglichst gut verhandelt wird, damit am Ende die Vorteile für die Volkswirtschaft in ihrer Gesamtheit überwiegen. Ob dies gelingt, kann aber erst am Ende des Prozesses beurteilt werden, wenn ein finaler Text vorliegt. So wie alle anderen EU-Länder sieht Österreich TTIP als "gemischtes Abkommen", weil sowohl Zuständigkeiten der EU als auch einzelner Mitgliedstaaten betroffen sein werden. Das geplante Abkommen muss daher nicht nur vom EU-Parlament, sondern auch national ratifiziert werden, also in Österreich vom Nationalrat. Es liegt in der Verantwortung dieser Institutionen, eine Entscheidung für oder gegen TTIP mit all seinen Konsequenzen zu treffen. Ihnen müssen wir vertrauen – aber in einer repräsentativen Demokratie ist das nun einmal so.

 

Factsheet der Europäischen Kommission zur Wasserversorgung und TTIP