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Plastiksackerl_gro__ Bildnachweis: yaibuabann - Fotolia.com

Weniger Plastiksackerl

Die Verwendung von Plastiksäcken bringt enorme Umweltprobleme mit sich. Um diese Umweltprobleme in den Griff zu bekommen, die insbesondere durch den verbreiteten Verbrauch von dünnen, einmalig verwendeten Plastiksäcken verursacht werden beschloss die Europäische Kommission die bisher geltende EU-Regelung zu Verpackungsabfällen anzupassen.

Bereits Ende 2013 hat sie einen Vorschlag angenommen, der die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Verbrauch an Tragetaschen aus leichtem Kunststoff zu reduzieren. Die Mitgliedstaaten können sich für Maßnahmen entscheiden, die ihrer Ansicht nach am besten geeignet sind: u. a. die Erhebung von Abgaben, die Festsetzung nationaler Verringerungsziele oder unter bestimmten Voraussetzungen der Erlass eines Verbots von Kunststofftaschen. Tragetaschen aus leichtem Kunststoff werden häufig nur einmal verwendet, können in der Umwelt jedoch mehrere hundert Jahre fortbestehen, oft als schädliche, mikroskopisch kleine Partikel, die bekanntermaßen die Meeresfauna und -flora gefährden.

Umweltauswirkungen

Plastik ist in der Produktion sehr ressourcenintensiv. Für die Produktion von einem Kilogramm Plastik werden rund zwei Kilogramm Erdöl benötigt. In der Verwendung ist Plastikverpackung reißfest und gewichtsarm. Genau diese Vorteile schlagen aber bei der Entsorgung von nicht biologisch abbaubaren Plastiksäcken negativ zu Buche. Sogenannte Plastikmikropartikel werden - aufgrund des geringen Gewichts - sehr schnell verbreitet, brauchen aber teilweise Jahrzehnte, um zu zerfallen. Nach Schätzungen treiben derzeit 100.000 Tonnen Plastikmikropartikel im Meer - mit nachteiligen Folgen für maritime Tiere, die solche Partikel verschlucken können. Durch den Eintritt der Partikel in die Nahrungsmittelkette ist auch der Mensch betroffen; die Organisation IMSA hat herausgefunden, dass in einem Gramm Nordseemuscheln ein Plastikmikropartikel enthalten ist. Etwa 80% der Plastikverschmutzung im Meer stammt vom Land und gelangt über Flüsse ins Meer, weshalb das Problem der Meeresverschmutzung auch Binnenstaaten wie Österreich betrifft.

Hauptverursacher: Dünne Plastiksäcke

Dünne Plastiksäcke mit einer Stärke von weniger als 0.05 Millimeter werden in der Regel im Gegensatz zu dickwandigen (und häufig kostenpflichtigen) Plastiksäcken nur einmal verwendet. Die Europäische Kommission schätzt, dass 2010 jeder EU-Bürger

198 Plastiksäcke verwendet hat, wobei der Verbrauch zwischen vier Plastiksäcken in Dänemark und Finnland und 466 Plastiksäcken in Polen, Portugal und der Slowakei stark variiert. 90% aller gebrauchten Plastiksäcke gehören zu der dünnen, einmalig verwendeten Sorte. 2010 wurden im EU-Raum 8 Milliarden Plastiksäcke weggeworfen.

Janez_Potocnik2Bildnachweis: Europäische Union 2014

Umwelt-Kommissar Janez Potočnik sagte hierzu: "Wir treffen Maßnahmen, um ein sehr ernstes und gut sichtbares Umweltproblem zu lösen. Jedes Jahr landen in Europa mehr als 8 Milliarden Plastiktüten auf dem Müll und verursachen enorme Umweltschäden. Einige Mitgliedstaaten waren bei der Reduzierung des Verbrauchs an Kunststofftaschen bereits sehr erfolgreich. Wenn andere Mitgliedstaaten folgen, könnten wir den derzeitigen Verbrauch insgesamt um bis zu 80 % verringern."

Bisherige Regelung

Die 1994 verabschiedete EU-Richtlinie zu Verpackungen und Verpackungsabfällen (RL 94/62/EC) zielt darauf ab, Mindestnormen für Verpackungen festzulegen, die Produktion von Verpackungsabfall zu begrenzen und ihre Verwertung sowie Wiederverwendung zu fördern. Zweck der Verpackungs-Richtlinie ist es, schädliche Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermindern sowie die Funktionalität des Binnenmarktes zu erhöhen. Dabei ist auch zu gewährleisten, dass Verpackungen aus einem Mitgliedsstaat nicht das Recyclingsystem eines anderen Mitgliedsstaates belasten.

In ihrem Bericht über die Umsetzung der Verpackungsrichtlinie von 2012 hält die Kommission fest, dass die Richtlinie von allen Mitgliedsstaaten größtenteils ordnungsgemäß umgesetzt wurde. Der neue Richtlinienvorschlag wurde jedoch notwendig, da die bisher geltende Verpackungsrichtlinie die spezifischen Umweltprobleme (Verschmutzung der Wassersysteme, hoher Ölverbrauch in der Produktion u.a.), die durch den verbreiteten Verbrauch von dünnen, einmalig verwendeten Plastiksäcken verursacht werden, nicht berücksichtigt. Während Eurostat-Statistiken für 2007-2010 einen Anstieg der stofflichen Verwertung von Verpackungen von 59 auf rund 64 Prozent belegen, wurde gleichzeitig eine Zunahme an Verpackungsabfällen - unter anderem in Form von Plastikabfällen - verzeichnet.

Von Mai bis Juni 2011 wurde von der Kommission ein öffentlicher Konsultationsprozess zum Thema Abfallwirtschaft und Plastikvermeidung abgehalten. Über 15.000 Antworten sind von amtlichen Stellen, NGOs und Unternehmen dazu eingegangen. Der Prozess führte zu einer öffentlichen Konferenz am 30. September 2013, in deren Rahmen Themen wie Plastikabfallmanagement und maritime Verschmutzung sowie Recycling von Plastikabfällen diskutiert wurden. Die verschiedenen Diskussionsbeiträge waren Grundlage für den Richtlinienvorschlag.

Neuerungen

Anstelle eines EU-weiten Reduktionszieles verpflichtet die Kommission die Mitgliedsstaaten, den Konsum von dünnen Plastiksäcken auf Basis nationaler Reduktionsziele zu verringern. Die Wahl der Mittel zur Erreichung dieser nationalen Ziele steht den Mitgliedsstaaten frei: Ein grundsätzliches Verbot von Plastiksäcken ist genauso rechtlich möglich, wie die Einhebung von Steuern oder wirtschaftliche Beschränkungen.

Der Gesetzesvorschlag ist als Teil einer Gesamtstrategie zu sehen, nachhaltiges und ressourcenschonendes Wachstum zu ermöglichen. Annahmen ergeben, dass die weltweite Plastikproduktion 2050 ausgehend von heutigen Produktionszahlen 33 Milliarden Tonnen betragen würde. Die hohen Reduzierungsraten, die in einigen EU-Mitgliedstaaten durch die Einführung von Abgaben und sonstigen Maßnahmen erreicht werden konnten, zeigen, dass sich durch effiziente Maßnahmen auch Ergebnisse erzielen lassen.

Weiteres Vorgehen

Der von der Europäischen Kommission am 4.11.2013 verabschiedete Richtlinienvorschlag wird derzeit im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat verhandelt. Im Rahmen eines breiten Meinungsbildungsprozesses unter Einbindung der Bundesministerien, der Sozialpartner und der Bundesländer wird die österreichische Position zum Richtlinienvorschlag akkordiert und nun in den Verhandlungsprozess eingebracht. Auch im österreichischen Parlament wurde die Änderung der Verpackungsrichtlinie diskutiert. Sobald die Richtlinie angenommen ist, haben die Mitgliedsstaaten ein Jahr Zeit, die Richtlinie umzusetzen und insgesamt zwei Jahre Zeit, entsprechende Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs an Plastiksäcken zu setzen.

Weiter Informationen:

Link zu dem Entwurf des Vorschlags und zu der Studie (mitgliedstaatsbezogene Zahlen, siehe oben)


Siehe auch:

Fragen & Antworten: MEMO/13/945

Plastikabfälle 

Abfälle

Ergebnisse der öffentlichen Konsultation