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Bundesregierung_2014

Bildnachweis: BKA/Andy Wenzel

Jenseits des Stillstands?

Liegt Österreich noch immer im Tiefschlaf? Nach der letzten Sommerpause, den Wahlen im Herbst und den Wochen an Koalitionsverhandlungen beginnen die neuen Ministerien langsam mit ihrer Arbeit. Ob sich in den kommenden fünf Jahren wirklich substanziell etwas in unserem Land ändern wird, bleibt aber vorerst abzuwarten. Von Agnes Kern

Ob des Regierungsprogrammes, das bereits von zahlreichen Medien entsprechend negativ bewertet wurde, herrscht auch bei uns Skepsis. Die Themen kommen vorerst kaum über eine Überschrift hinaus. Welche Konsequenzen sich aus den einzelnen Punkten für die Länder und Gemeinden ergeben, bleibt ebenfalls offen. Vieles dürfte wohl erst in den kommenden Wochen und Monaten ausformuliert werden. Einerseits soll es zwar mehr Mittel für die Gemeinden geben, andererseits würden viele der angedachten Schritte gewichtige Mehrausgaben bringen, wie der Ausbau der Nachmittagsbetreuung. Die wichtigsten Punkte aus dem Regierungsprogramm, die insbesondere die österreichischen Gemeinden betreffen, haben wir hier für Sie zusammengefasst:

Öffentliche Daseinsvorsorge

Die Regierung wird die Gemeinden als demokratisch legitimierte Träger der wesentlichen Strukturen und der wirtschaftlichen Entwicklung im ländlichen Raum stärken und die interkommunale Zusammenarbeit fördern.

Familienpolitik

Hier sieht die Regierung die Herausforderung in einer quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der elementarpädagogischen Einrichtungen. Diese soll in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden zur Schaffung von besten Rahmenbedingungen zur Unterstützung für Familien erfolgen. Im Regierungsprogramm wird beispielsweise folgende Maßnahme vorgeschlagen:

Die elementarpädagogischen Einrichtungen werden quantitativ und qualitativ ausgebaut. Der Bund stellt dazu in den nächsten 4 Jahren 350 Mio. € zur Verfügung. Dabei werden vier Schwerpunkte gesetzt: Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren, Schaffung eines bundesweiten Qualitätsrahmens für die elementarpädagogischen Einrichtungen bis 2016, Ausbau und qualitative Aufwertung der Tageselternbetreuung sowie der Sprachförderung. Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren durch institutionelle Einrichtungen soll wahlweise durch institutionelle Einrichtungen, Tageseltern, betriebliche Kinderbetreuungseinrichtungen oder im Rahmen gemeindeübergreifender Lösungen erfolgen.

Jugendpolitik

Geplant ist eine verstärkte Einbindung von Kindern und Jugendlichen in gesellschaftliche/öffentliche/politische Entscheidungsprozesse. Auf Gemeindeebene sollen Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen ausgebaut werden und zwar wird die Einführung von Jugendgemeinderäten unterstützt sowie die E-Partizipation ausgebaut und gestärkt.

Bildung

Um das Ziel einer qualitätsvollen Kinderbetreuung und elementaren Bildung, insb. das Barcelona-Ziel (33% Betreuungsquote) in allen Bundesländern zu erreichen, strebt die Regierung an bis 2017 in Summe 350 Mio. € Anschubfinanzierung zur Verfügung zu stellen. Dabei wird die Betreuung der Unter-3-Jährigen ausgebaut, bis 2016 ein bundesweiter Qualitätsrahmen geschaffen, die Tageselternbetreuung und die Sprachförderung ausgebaut und qualitativ aufgewertet. Institutionelle Einrichtungen, Tageseltern, betriebliche Lösungen oder gemeindeübergreifende Projekte werden forciert. Weiters soll die Elementarpädagogik gestärkt werden, indem das Fort- und Weiterbildungsangebot in diesem Bereich an den Pädagogischen Hochschulen ausgebaut wird und in ein Ausbildungsangebot übergeht. Der Kindergarten als Bildungseinrichtung soll gestärkt werden, damit aller Kinder möglichst früh gefördert werden. Dazu soll im Alter von vier Jahren in einem Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden der Entwicklungstand (Schwerpunkt Sprachstandfeststellung) umfassend festgestellt werden. Entsprechende Fördermaßnahmen und Unterstützung von Begabungen, insbesonders die frühe sprachliche Förderung bis zur Schuleingangsphase werden verstärkt.

EU

Unter dem Titel "Europa diskutieren" werden EU-Kommunikationsinitiativen ausgebaut und gefördert mit dem Ziel, eine sachlich differenzierte und kritikoffene Diskussionskultur zu den zahlreichen Themen der europäischen Integration zu forcieren. Besondere Zielgruppen sind Schulen, Betriebe, Gemeinden und Grenzregionen. Dafür wird möglicherweise ein Europafonds eingerichtet, um Bürgerprojekte zu Europa zu unterstützen. Außerdem wird der Ausbau der Initiative "EU-Gemeinderäte" angestrebt, damit künftig jede Gemeinde über einen solchen verfügt. Ebenso sollen das Engagement und die grenzüberschreitenden Aktivitäten von EU-Betriebsräten unterstützt werden. Dem Ausschuss der Regionen kommt als Drehscheibe für Länder, Städte und Gemeinden weiterhin eine besondere Rolle zu.

Föderalismusreform

• Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände können durch Vereinbarungen für einzelne Angelegenheiten gemeinsame Einrichtungen schaffen.

• Generelle Öffnung der Vereinbarungen für Städte und Gemeinden, jeweils vertreten durch deren Interessenvertretungen.

• Prüfung der Möglichkeit für Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Rechtsträger des öffentlichen Rechts, untereinander oder mit dem Bund oder den Ländern Vereinbarungen auch über die Ausübung ihrer Befugnisse in Vollziehung der Gesetze schließen zu können.

• Zustimmungsrechte zwischen Bund und Ländern reduzieren mit dem Ziel bestehende Zustimmungsrechte von Bund und Ländern zu entflechten.

Zustimmungen der Bundesregierung entfällt bei:

➢ Erlassung und Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung,

➢ Bestellung des Landesamtsdirektors und -Stellvertreters,

➢ Änderung der Grenzen der Gemeinden, durch die Grenzen der Bezirksgerichtssprengel berührt werden,

➢ Änderung der Bezirkssprengel.

➢ Zustimmung der Landesregierung entfällt bei Änderung der Bezirksgerichtssprengel. Weiters entfällt die Bestimmung, wonach sich die Grenzen der politischen Bezirke bzw. der Ortsgemeinden und der Gerichtsbezirke nicht schneiden dürfen.

Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften für alle öffentlichen Haushalte

Die Herausforderung wird in einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) aller Gebietskörperschaften gesehen. Hierfür sollen die Haushaltsregelungen für alle Gebietskörperschaften nach den Grundsätzen der Transparenz, Effizienz und Vergleichbarkeit gestaltet werden.

Gemäß der Ermächtigung des § 16 Abs. 1 Finanz-Verfassungsgesetz betreffend die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse wird der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Rechnungshof die obigen Grundsätze in einer neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung umsetzen, wobei Länder und Gemeinden in deren Erstellung intensiv eingebunden werden. Mit der Erlassung der Verordnung wird Mitte 2014 gerechnet. Im Hinblick auf die erforderliche Vorbereitungszeit ist eine Übergangsfrist bis zu deren Inkrafttreten vorgesehen, wobei etwaige landesrechtliche Umsetzungen jedenfalls bis Ende 2014 erfolgen sollen (Inkrafttreten bis spätestens Ende 2017 mit Wirkung für das Budget 2018).

Ressourceneinsatz im Verwaltungsbereich

Ziel ist eine moderne, effiziente Verwaltung durch Implementierung von Benchmarksystemen sowie Einsparungen bei Personal- und Sachaufwand.

Im öffentlichen Dienst ist auf Bundeebene der Personalabbau 2012 bis inkl. 2014 in Umsetzung (Stabilitätspaket 2012). An einer schlanken Verwaltung wird weiter festgehalten. Trotz abnehmender Personalstände sollen die staatlichen Aufgaben in der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung für die Bürger im Sinne einer serviceorientierten Verwaltung sichergestellt werden.

Im Zuge der Beschlussfassung des Bundesfinanzrahmengesetzes wird ein restriktiver Einsparungspfad bis 2018 ausgearbeitet. Länder und Gemeinden verpflichten sich innerhalb der Grenzen des Stabilitätspakets eine gleichgelagerte Maßnahme umzusetzen (Ausgangspunkt: Rechnungsabschluss 2011; die Ergebnisse sind von Ländern und Gemeinden gemeinsam zu erbringen).

Finanzausgleichsreform

Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Bundes, der Länder und der Städte sowie der Gemeinden soll einen Vorschlag für ein neues, aufgabenorientiertes Finanzausgleichsgesetz erarbeiten. Das aktuell gültige Finanzausgleichsgesetz ist bis Ende 2014 gültig. Um den nötigen zeitlichen Rahmen für eine Reform zu bekommen, wird der bestehende Finanzausgleich bis Ende 2016 verlängert.