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Städtebund begrüßt Verschiebung der neuen Vorsteuerabzug-Regelung

Städtebund-Weninger fordert außerdem Reform der Grundsteuer

Die Verschiebung der Neuregelung für Städte und Gemeinden, künftig keinen Vorsteuer-Abzug mehr geltend zu machen, wurde heute durch Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger begrüßt: „Die Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Städte und Gemeinden ist ein schmerzhafter Einschnitt in die ohnehin schwierige Finanzsituation der Kommunen. Durch die Verschiebung der Frist ist es zumindest möglich, beschlossene Bauvorhaben zu den begonnenen Konditionen durchzuführen“, so Weninger. Und merkte allgemein an: „Wir unterstützen die Konsolidierungsbemühungen des Bundes, aber die Abschaffung der Vorsteuer-Regelung bringt keine Verbesserung des Gesamtdefizits, weil die Mehreinnahmen des Bundes zu Lasten der Städte und Gemeinden gehen“, so Weninger.

Er warnte in diesem Zusammenhang auch vor einem spürbaren Rückgang der Investitionen durch Städte und Gemeinden:„Die Abschaffung des Vorsteuerabzugs wird zu einem Rückgang der Investitionen von Städten und Gemeinden führen. Um die Investitionstätigkeit aufrecht zu erhalten, müssen Städte und Gemeinden andere Mittel lukrieren können. Der nächste Schritt muss eine Reform der Grundsteuer sein, das ist längst überfällig“, so Weninger.

„Die Grundsteuer ist die zweitwichtigste Steuer der Gemeinden und ist auf Grund der jahrzehntelangen Nicht-Aktualisierung der Einheitswerte bereits mehrfach vom Verfassungsgerichthof kritisiert worden“, so Weninger. Wir brauchen ein einfaches, transparentes System, das den Kommunen Planungssicherheit gibt und die unterschiedlichen Wertentwicklungen fair abbildet“, so Weninger abschließend.

Informationen über den Österreichischen Städtebund

Der Österreichische Städtebund ist die kommunale Interessenvertretung von insgesamt 243 Städten und größeren Gemeinden. Mitglieder des Städtebundes sind neben Wien und den Landeshauptstädten praktisch alle Gemeinden mit über 10.000 EinwohnerInnen, sowie zahlreiche Gemeinden, die wichtige regionale Zentren sind. Die Mitgliedschaft ist freiwillig. Der 1915 gegründete Österreichische Städtebund ist Gesprächspartner für die Regierungen auf Bundes- und Landesebene, aber auch gegenüber europäischen Institutionen und ist in der österreichischen Bundesverfassung (Art. 115 Abs.3) ausdrücklich erwähnt.

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