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Die großen Drei

Steigende Personalausgaben, teilweise von den Ländern vorgegebene Qualitätssteigerungen und die angestrebte Erhöhung der Betreuungsquote bilden ein dynamisches Trio der elementaren Bildung, dass die Gemeinden nie und nimmer allein beziehungsweise ohne grundlegende Änderungen der finanziellen Rahmenbedingungen bändigen können.
Von Alexandra Keller

Die Veränderungen im Bereich der elementaren Bildung in den letzten Jahren sind enorm. Die Entwicklung ging weg von reinen „Aufbewahrungsstätten“ zu „Betreuungseinrichtungen“ und bewegt sich zunehmend in Richtung „Bildungseinrichtung“. Mehrere Art.15a-Vereinbarungen – und die damit verbundene bessere Abstimmung zwischen dem Bund und den Bundesländern – haben hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet. Insbesondere bei den 0- bis 2-Jährigen kam es seit dem Abschluss der Art.15a-Vereinbarungen zu einem deutlichen Anstieg der Betreuungsquote von 21 Prozent im Jahr 2012 auf 30 Prozent im Jahr 2022, wobei jedoch zwischen den Bundesländern ausgeprägte Unterschiede bestehen. Die Betreuungsquoten der 3- bis 5-Jährigen haben mit 93 Prozent die vorgegebenen Zielwerte erreicht.

Weiterhin bleiben jedoch große Herausforderungen im Bereich der elementaren Bildung ungelöst, denn die gesetzten Ausbauziele konnten bislang nicht im gewünschten Ausmaß erreicht werden.

Steigender Finanzierungsbedarf der Gemeinden. Insgesamt hat sich der Zuschussbedarf der Gemeinden von 2007 bis 2022 verdreifacht (+194 Prozent) – dies ist ein durchschnittlicher jährlicher Anstieg von 7,7 Prozent. Im Vergleich dazu ist der Verbraucherpreisindex um nur 41 Prozent gestiegen. Ein wichtiger Grund hierfür sind die erweiterten Angebote, die sich auch in den Personalausgaben niederschlagen. Die Mittel der Gemeinden müssen durch allgemeine Steuermittel gedeckt werden, wobei jedoch eine Konkurrenz zu den ebenfalls sehr dynamischen Aufgabenbereichen Soziales und Gesundheit besteht.

Gleichzeitig ist der Ausgabendeckungsgrad kontinuierlich gesunken. Konnten 2007 noch 30 Prozent der Ausgaben durch Einnahmen gedeckt werden, lag der Anteil 2019 nur noch bei 26 Prozent. Daran ist die Problematik der Art. 15a-Vereinbarungen als Anschubfinanzierung ersichtlich. Es wurden die Angebote zwar ausgebaut, allerdings entstanden gleichzeitig Finanzierungslücken im laufenden Betrieb. Ab 2024 ist durch die Einführung des Zukunftsfonds von einem deutlichen Anstieg der Kostendeckung auf 36 Prozent auszugehen.

Personalknappheit. Eine der zentralen Herausforderungen der nächsten Jahre ist die Bereitstellung ausreichender Personalkapazitäten. Neben einem grundsätzlichen Mehrbedarf durch den geplanten Ausbau des Betreuungsangebots steigt der Personalbedarf auch durch die gesetzlich festgelegten kleineren Gruppengrößen in mehreren Bundesländern. Zudem gilt es, die Herausforderungen der Altersstruktur mit zahlreichen anstehenden Pensionierungen zu meistern. Eine Prognose aus dem Jahr 2022 geht etwa bei der Erhöhung der Betreuungsquote und Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels von einem zusätzlichen Personalbedarf von 11.200 qualifizierten Betreuungspersonen (in Köpfen) bis 2030 aus. Dies entspricht einer Steigerung um 35 Prozent gegenüber 2020/2021.

Wichtige Herausforderungen der nächsten Jahre. Die Elementarpädagogik steht finanziell in den nächsten Jahren vor drei großen Herausforderungen: Erstens klafft durch die Teuerung die Einnahmen-Ausgaben-Schere weiter auseinander. So steigen die Personalausgaben stärker als die Elternbeiträge sowie die Zuschüsse des Bundes und der Länder. Die verbleibende Finanzierungslücke wird immer größer.

Zweitens bestehen in vielen Bundesländern neue gesetzliche Vorgaben, die eine Qualitätssteigerung bewirken sollen. Dies betrifft v. a. die Reduktion der Gruppengrößen in den Betreuungseinrichtungen, wodurch zusätzliches Personal und die Schaffung erweiterter Räumlichkeiten notwendig sind. Hinzu kommen in mehreren Bundesländern Vorgaben betreffend Gratisangeboten oder einer reduzierten Einhebung von Elternbeiträgen.

Drittens wird über nationale Ausbauziele zur Steigerung der Betreuungsquoten die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze gefördert. Bereits mit den Art. 15a-Vereinbarungen erfolgte eine Orientierung an den Barcelona-Zielen (mind. 90 Prozent der 3- bis 5-Jährigen und mind. 33 Prozent der unter 3-Jährigen sollen einen Kinderbetreuungsplatz haben). Mit dem FAG 2024 wurde die Zielquote bei den unter 3-Jährigen nun auf 38 Prozent weiter erhöht. Überschattet wird dies noch zusätzlich durch die Personalknappheit.  

Quelle: „Quo vadis elementare Bildung?“, www.kdz.eu