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Die finanziellen Auswirkungen auf Länder und Gemeinden. von Karoline Mitterer
Das Ende Februar 2025 präsentierte Regierungsprogramm steht unter dem Vorzeichen der Konsolidierungserfordernisse. Seitdem haben die Ende März präsentierten Daten zum öffentlichen Defizit 2024 das Ausmaß des Problems noch einmal deutlicher gemacht. Nun ist klar, dass sowohl Bund, Länder als auch die Gemeinden den Gürtel enger schnallen müssen. Doch wieweit führt das im Regierungsprogramm verankerte Sparpaket auch zu einer Entlastung auf Länder- und Gemeindeebene? Und wird es nun endlich zu den längst fälligen Reformen im Finanzausgleich kommen?
Vom Sparpaket profitiert der Bund. Eine gesamthafte Auflistung der finanziellen Auswirkungen des Sparpaketes auf die drei Gebietskörperschaften ist derzeit noch nicht verfügbar. Eine erste Durchsicht lässt jedoch darauf schließen, dass von den insgesamt 6,3 Mrd. Euro an Konsolidierungsmaßnahmen im Jahr 2025 rund 5 Mrd. Euro ausschließlich dem Bundesbudget zugutekommen.
Prominentestes Beispiel ist die Abschaffung des Klimabonus (-2 Mrd. Euro). Doch auch die Glücksspielabgabe (+30 Mio. Euro) oder die Digitalsteuer (+50 Mio. Euro) sind – ebenso wie die recht dynamisch verlaufende CO2-Abgabe – ausschließliche Bundesabgaben. Hingegen ist die Bankenabgabe eine gemeinschaftliche Bundesabgabe, deren Aufkommen auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt wird. Von deren Erhöhung (+500 Mio. Euro 2025/26 bzw. +200 Mio. Euro ab 2027) profitieren auch die subnationalen Ebenen. So erhalten die Länder davon rund 20 Prozent, die Gemeinden rund 12 Prozent. Auch durch die Abschaffung des USt-Nullsteuersatzes für PV-anlagen (+170 Mio. Euro) und andere (betragsmäßig weniger relevante) Maßnahmen kämen Mittel in den allgemeinen Steuertopf. Eine Schließung einer Steuerlücke bei der Grunderwerbsteuer (+200 Mio. Euro) würde primär den Gemeinden zugutekommen (94 Prozent des Betrages). Ein noch nicht bezifferbares Potenzial ergibt sich durch die Reform der Sozialhilfe und durch Effizienzsteigerungen im Gesundheitsbereich (z.B. Stärkung des niedergelassenen Bereichs).
Steigende Verschuldung bei Ländern und Gemeinden. Nachdem im letzten Jahr die europäischen Fiskalregeln neu festgelegt wurden, bedarf es auch einer Anpassung des innerösterreichischen Stabilitätspaktes. In diesem Regelwerk wird vereinbart, in welchem Ausmaß Bund, Länder und Gemeinden zur öffentlichen Verschuldung beitragen dürfen. Mit dem oben genannten Sparpaket hat der Bund hier der weiteren Verschuldung der Bundesebene entgegengewirkt.
Damit auch Länder und Gemeinden ihren Beitrag zur Konsolidierung leisten können, sind noch weitere Schritte offen. Betreffend Gemeinden bedeutet dies, dass Bund und Länder die Rahmenbedingungen der Gemeinden verändern müssen, damit es zu keinem gesamtstaatlich unkoordinierten Prozess mit am Ende markanten Leistungskürzungen für die Bürgerinnen und Bürger auf der Gemeindeebene kommt. Ohne einer Änderung der Rahmenbedingungen wird es entweder – wie sich bereits 2023 gezeigt hat – zu einem deutlichen Beitrag der Länder und Gemeinden zur Verschuldung kommen oder die Investitionen werden zurückgefahren. Hier wird es nun notwendig sein, einen gemeinschaftlichen Prozess zur Abstimmung der Zielsetzungen und Finanzierungsinstrumente zu führen, sodass gesamtstaatlich die Zielvorgaben betreffend Verschuldung eingehalten werden können.
Probleme der Gemeinden noch nicht gelöst. Für die herausfordernden Gemeindefinanzen sind aus dem Regierungsprogramm keine unmittelbaren Lösungen ersichtlich. Angesprochen ist, dass finanzschwache Gemeinden unterstützt werden sollen. Angesichts dessen, dass die Liquiditätsprobleme mittlerweile in der Mitte der Gemeinden angekommen sind (siehe KDZ-Gemeindefinanzprognose) und diese daher nicht mehr nur finanzschwache Gemeinden betrifft, braucht es hier noch weitere Schritte für treffsichere finanzielle Unterstützungen. Das betrifft nicht nur Unterstützungen durch den Bund, sondern auch durch die Länder (etwa durch Reduktion der Umlagenbelastung der Gemeinden).
Auch dass im Regierungsprogramm das Thema der Grundsteuerreform nicht angesprochen ist, drängt die Frage auf, wie nun mit der Reform der Grundsteuer weiter vorangegangen wird. Der jüngst veröffentlichte Bericht der Arbeitsgruppe zur Grundsteuerreform, welche 2024 getagt hat, leistet hier jedenfalls eine geeignete Basis, um an diesem wichtigen Thema dranzubleiben.
Viel Potenzial einer Finanzausgleichsreform. Vergleichsweise ausführlich werden im Regierungsprogramm die Eckpunkte eines Reformprozesses im Bereich des Finanzausgleichs beschrieben. Es soll eine Reformarbeitsgruppe geben, welche bis 2027 eine Reform vorbereiten soll. Zentrales Ziel ist hierbei die Weiterentwicklung der Aufgabenorientierung, verbunden mit einer nachhaltigen und fairen Finanzierungsgrundlage. Es soll auch an einer Klärung der Aufgabenverteilung (z.B. Welche Zuständigkeiten hat ein Schulerhalter?) und einer Effizienzsteigerung im Finanzausgleichssystem gearbeitet werden, um etwa adäquater auf demografische und räumliche Veränderungen zu reagieren.
Ein solch umfassender Finanzausgleichsreformprozess ist sicher zu begrüßen. Durch Reformen ist eine Effizienzsteigerung im Finanzausgleich zu erwarten, etwa durch treffsichere, transparente und nachvollziehbare Finanzierungsströme. Alleine durch eine Reduktion des immer umfangreicher und komplexer gewordenen Transfersystems zwischen den drei Gebietskörperschaftsebenen könnten hohe Transaktionskosten eingespart werden.
Abgestimmte Lösungen notwendig. Gleichzeitig muss jedoch bewusst sein, dass damit die bestehenden Finanzierungsprobleme nicht gelöst sind, da eine Reform erst mittelfristig Wirkung zeigen kann. Lösungen in Bezug auf die Umlagenproblematik der Gemeinden und die vertikale Mittelverteilung auf Bund, Länder und Gemeinden sollten daher vorgezogen werden.
Bestes Beispiel hierfür ist das geplante zweite verpflichtende Kindergartenjahr. Sollte dieses Projekt (es steht unter Finanzierungsvorbehalt) umgesetzt werden, ist auch eine nachhaltige Absicherung des laufenden Betriebes notwendig. Es braucht dabei jedoch nicht nur ausreichend Finanzierungsspielräume im Bundesbudget, um eine Förderung auszuzahlen, sondern auch jene bei den Gemeinden und Ländern, um den laufenden Betrieb zu finanzieren. Gleichzeitig sind weiterhin der Ausbau der Betreuungsquote und der Öffnungszeiten sowie weiters auch kleinere Gruppengrößen geplant.
Dies fällt zusammen mit überdurchschnittlich dynamischen Ausgaben für die Pflege, Sozialhilfe und Gesundheit bei den Ländern und Gemeinden. Zusätzlich ist auf hohe Investitionsbedarfe im Klimaschutz- und Mobilitätsbereich sowie in die Klimawandelanpassung hinzuweisen. All dies braucht eine koordinierte Vorgehensweise. Die geplante Klima-Governance samt Klimaschutzgesetz sind hier jedenfalls vielversprechende Schritte. Eine gute Abstimmung aller drei Gebietskörperschaftsebenen in Bezug auf die finanzielle Situation bleibt jedenfalls die zentrale Herausforderung der nächsten Monate. Empfehlungen für diesen Prozess liegen bereits am Tisch. Siehe hierzu etwa die Empfehlungen von Fiskalrat, WIFO und KDZ für Reformen im Bundesstaat. Das öffentliche Defizit von 4,7 Prozent im Jahr 2024 hat jedenfalls die Dringlichkeit von Reformen nochmals verdeutlicht. Jetzt müssen die Reformen nur noch auf den Boden kommen.
Weiterführende Links:
» https://www.kdz.eu/de/aktuelles/blog/gemeindefinanzprognose-dezember-2024-konsolidierungsmassnahmen-auch-bei-gemeinden
» https://www.kdz.eu/de/aktuelles/blog/potenziale-einer-grundsteuerreform
» https://www.kdz.eu/de/aktuelles/blog/reformbedarf-im-bundesstaat-empfehlungen-die-neue-bundesregierung