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Radonmessungen für Schutz vor Radon

Seit November 2020 gilt die Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) zum Schutz von Personen vor Gefahren durch Radon (Radonschutzverordnung – RnV).

Das radioaktive Edelgas Radon ist geruch-, geschmack- und farblos und entsteht durch radioaktiven Zerfall aus Uran. Da Uran in Spuren überall vorkommt (Gestein, Boden, Baumaterialien), wird auch überall Radon gebildet. Über die Atmung gelangt Radon und seine Folgeprodukte in die Lunge, wo sie zerfallen und dabei Strahlung abgeben. Das kann das Lungengewebe schädigen und als langfristige Folge zu Lungenkrebs führen. In Österreich sind ca. zehn Prozent der Lungenkrebsfälle auf Radon zurückzuführen – die zweithäufigste Ursache nach dem Rauchen.

Im Freien verflüchtigt sich Radon schnell und ist daher gesundheitlich unbedenklich. Durch Risse in der Fundamentplatte oder Leitungsdurchführungen kann Radon unbemerkt in Gebäude eindringen und sich in der Raumluft ansammeln. Vor allem in der kalten Jahreszeit wirken bewohnte Gebäude wie Saugglocken, weil durch den so genannten Kamineffekt ein geringer Unterdruck im Gebäude entsteht. Dieser saugt Bodenluft und damit Radon in das Haus. Obwohl Radon ein natürlich vorkommendes Edelgas ist, muss es aufgrund der möglichen Anreicherung in Gebäuden als technologisch bedingter Innenraumschadstoff gesehen werden.
Ohne eine entsprechende Unterstützung durch technische Messinstrumente kann Radon nicht wahrgenommen werden. Eine Radonmessung ist die einzige Möglichkeit, eine Radonbelastung festzustellen und daher ein wichtiges Instrument und erster Schritt, um die Gefahr zu reduzieren. Dort, wo erhöhte Werte gemessen werden, können gezielt Maßnahmen gesetzt werden.

Einstufung der Gemeinden. Die Radonschutzverordnung weist jene Gemeinden aus, die als Radonschutzgebiete bzw. als Radonvorsorgegebiete eingestuft sind. Die Basis für diese Einteilung bilden rund 50.000 Messungen, die im Auftrag des BMK in den vergangenen Jahren österreichweit von der Fachstelle für Radon (AGES) durchgeführt wurden.
104 der 2.095 Gemeinden in Österreich sind als Radonschutzgebiet eingestuft. Zum Schutz der Gesundheit sieht das Strahlenschutzgesetz 2020 dort Radonmessungen an allen Arbeitsplätzen im Erdgeschoß und in Kellergeschoßen vor. In Radonvorsorgegebieten sind entsprechend der Bautechnikverordnungen der Bundesländer vorbeugende Radonschutzmaßnahmen bei allen Neubauten vorzusehen.

Die Österreichische Radonkarte zeigt, welche Gemeinden als Radonschutzgebiet bzw. Radonvorsorgegebiet eingestuft sind. Über eine interaktive Österreichkarte oder durch direkte Eingabe einer Postleitzahl können diese Gemeinden schnell und intuitiv ermittelt werden.

»     https://geogis.ages.at/GEOGIS_RADON.html


Risikowahrnehmung der Bevölkerung. Im Rahmen des jährlichen Risikobarometers untersucht die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) die Wahrnehmung von Gesundheitsrisiken in der österreichischen Bevölkerung. Darüber hinaus wird eruiert, wie gut die Menschen hierzulande über potenzielle Risiken informiert sind. Die Ergebnisse des Risikobarometers sollen die Basis für zukünftige Kommunikationsmaßnahmen bilden.

Die neue Radonschutzverordnung stellt als Teil des Strahlenschutzrechts den Schutz der Österreicherinnen und Österreicher vor den gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Edelgases Radon nachhaltig sicher. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Regelungen wurde im diesjährigen Risikobarometer ein besonderes Augenmerk auf das Thema Radon gelegt. Der Wissensstand in der österreichischen Bevölkerung über Radon und über das damit verbundene Gesundheitsrisiko ist gering. So geben 82 Prozent der Befragten an, nichts oder nur wenig über Radon zu wissen und nur 5 Prozent fühlen sich gut darüber informiert. Die Hälfte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist unentschlossen oder weiß nicht, ob eine Radonexposition in Gebäuden ein signifikantes Gesundheitsrisiko für sie darstellt.

Darüber hinaus geben über 80 Prozent der Befragten an, großen Wert auf die Innenraumluftqualität sowie auf die Durchlüftung der eigenen Räume zu legen. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmerinnen und Teilnehmer würde auch unmittelbar Maßnahmen ergreifen, um die Radonkonzentration in ihrem Zuhause zu reduzieren.

Die Österreichische Fachstelle für Radon. Die Österreichische Fachstelle für Radon wurde 2006 vom damaligen Umweltschutzminister in der AGES eingerichtet. Zu ihren Kernaufgaben zählen unter anderem die Beratung verschiedener Interessensvertreter wie Behörden und Bevölkerung, die Durchführung von Spezialprojekten zu aktuellen Fragestellungen sowie die Erarbeitung und laufende Verbesserung der österreichischen Radonkarte. Weiters berät die Radonfachstelle die Klimaschutzministerin bei der Erarbeitung und Umsetzung des nationalen Radon-Maßnahmenplanes.  

Zudem wurde im September das Radon-Netzwerk Österreich von der Fachstelle gegründet. Das Netzwerk soll unterschiedlichen Stakeholdern die Möglichkeit bieten, sich auszutauschen und zu vernetzen.   

 

Informationen und Links

Bei Fragen stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der Radonfachstelle für Auskünfte gerne zur Verfügung.

E-Mail: radonfachstelle@ages.at

Radon-Infoline:
Jeden Mittwoch, 11:00 – 14:00 Uhr,
unter 050 555-41800

Nähere Informationen zur Fachstelle
und zum Netzwerk finden Sie hier:
»     https://www.ages.at/themen/strahlenschutz/oesterreichische-fachstelle-fuer-radon/

Nähere Informationen zu Radon und Radonmessungen finden Sie auf
»     www.radon.gv.at