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Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket

Im Juli wurde das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket, welches ein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz sowie zahlreiche Änderungen in Nebengesetzen beinhaltet, vom Parlament verabschiedet. Zweck der Angelegenheit ist es, den österreichischen Strommarkt bis 2030 vollständig mit grüner Energie – also mit 100 % Ökostrom – zu versorgen. Um dieses Ziel zu erreichen, soll mit Förderungen „ordentlich Gas“ gegeben werden.

Das europäische Klimaprogramm kommt nunmehr verstärkt auch in Österreich an. Nachdem der Europäische Rat bereits seit 2014 die europäischen Klimaziele verfolgt – mit durchaus ambitionierten Vorgaben bis 2030, wie die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40 % seit 1990 und den Anteil an erneuerbarer Energie auf 27 % zu bringen – kommt nun auch der österreichische Gesetzgeber zum Zug und verordnet national 100 % Ökostrom bis 2030; mit dem Ziel, als Land bis 2040 klimaneutral zu sein. Entsprechend besteht ein Gutteil des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespakets in der Umsetzung von EU-Richtlinien und insbesondere auch aus Anpassungen der Ökostrom-Förderungen an die aktuell geltenden europäischen Förderbestimmungen, da solcherlei Marktsubventionen freilich einer Bewilligung durch die Europäische Kommission bedürfen.  Die geplante Stromwende soll nämlich nicht nur möglichst ohne Eingriffe in den freien Markt vonstattengehen, sondern muss auch die fortwährende Stromnetz-Stabilität garantieren. All das, weil ein durchwegs ambitioniertes Klimaprogramm schnellstmöglich umgesetzt werden soll.

Gründet sich die Agenda des Rats einerseits in der Notwendigkeit, langfristig die CO2-Emissionen in den Griff zu bekommen, spielt andererseits jedoch auch die internationale Unabhängigkeit der Union eine Rolle; so begründet der Rat den Schritt hin zur Energieunion aus Erneuerbaren insbesondere auch mit der Tatsache, dass der europäische Binnenmarkt als größter Energieimporteur der Welt mehr als die Hälfte seines Eigenbedarfs aus Drittländern importiert – um einen Preis von nicht weniger als 350 Milliarden Euro jedes Jahr. Den Schritt weg von der Abhängigkeit von wenigen großen Playern am globalen Energiemarkt will man mit einer Steigerung der Energieeffizienz und Innovationen im Erneuerbare-Energien-Sektor bestreiten. Sollte das gelingen, könnte sich das Blatt sogar wenden und Europa seine Energietechnologien in alle Welt exportieren. Doch um dorthin zu kommen, bräuchte es erhebliche staatliche Unterstützung und gleichzeitig Freiraum für industrielle Innovationen, während die weltweite Konkurrenz auch nicht ruht. Die Zukunft wird weisen, wie erfolgreich der eingeschlagene Weg ist.

Die Ökostromnovelle 2021. Seit Juli in Geltung ist das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzespaket – mit Ausnahme der noch von der Europäischen Kommission zu bewilligenden Förderungsregeln. Vom Nationalrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit verabschiedet, beinhaltet es ein vielschichtiges Programm mit dem Ziel, im nächsten Jahrzehnt zusätzliche 27 Terawattstunden Strom aus grünen Quellen zu produzieren. Heute werden rund 56 TWh ökologisch eingespeist; ergo eine Erhöhung um die Hälfte. Für diese setzt die Regierung hauptsächlich auf den Ausbau von Photovoltaikanlagen (11 TWh zusätzlich) und Windkraft (10 TWh) sowie teilweise auf Wasserkraft (5 TWh) und Biomasse (1 TWh). Insgesamt soll diesem Ausbau in den nächsten zehn Jahren rund eine Milliarde Euro jährlich zufließen.

Zur Verwaltung der Förderungsmittel wird eine neue EAG-Förderabwicklungsstelle eingerichtet, welche die bestehende OeMAG für neue Förderungsverträge ablösen soll. Als neues Förderinstrument soll dann vor allem die Marktprämie, die als Preiszuschuss zum verkauften Strom ausgeschüttet wird, zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird es Investitionszuschüsse als Subventionen für den Neu- und Ausbau grüner Anlagen geben. Finanziert werden diese Beträge im Wesentlichen über die Erneuerbaren-Förderpauschale und den E-Förderbeitrag, die von den Stromkunden als Nutzungsentgelt zu entrichten sind – Haushalte mit geringen Einkommen sollen weniger stark belastet werden. Weiters neu sind sogenannte Energiegemeinschaften, welche es Unternehmen sowie Bürgern ermöglichen, „gemeinsam Ökostrom zu produzieren, zu speichern und zu verbrauchen“.

Im Endeffekt stellt der Gesetzgeber, neben einigen Organisationsnovellen, auf ein neues Fördersystem um, und schießt dabei dem Ökostrommarkt viel Geld zu. Der Markt soll sodann motiviert sein, diesen Ökostrom zu liefern – garantiert ist das Erreichen der Grünstromquote damit noch lange nicht und auch die (wohl zu erwartende) Genehmigung der EU-Kommission steht noch aus. Fest steht jedenfalls, dass das Thema Energiewende auch in Zukunft vermehrt Ausgangspunkt für das Handeln des Gesetzgebers sein wird.