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Der Homeoffice-Report

Arbeit von zu Hause ist das aktuelle Gebot der Stunde. Damit es gut klappt, braucht es die richtige Ausrüstung und etwas Disziplin. Von Paul Christian Jezek

Tatsächlich haben Regierung und Sozialpartner Mitte September (!) in Wien offiziell mit den Gesprächen über neue Regeln für Homeoffice und mobiles Arbeiten begonnen. Lösungen soll es im März bzw. im ersten Quartal 2021 (!) geben, gab Arbeitsministerin Christine Aschbacher bekannt und appellierte gleichzeitig an die Eigenverantwortung von Betrieben und Beschäftigten. Einerseits soll per Frühling nächsten Jahres ein rechtliches Regelwerk erstellt werden, andererseits soll es ein „organisatorisches Handbuch“ mit Best-Practice-Beispielen geben. Bei einem Treffen im Dezember soll der Stand der Dinge besprochen werden. Auf die Frage, ob die Regeln im März nicht zu spät kämen, sagte Aschbacher, man wolle die „Lessons Learned“ – die über den Winter gemachten Erfahrungen – in den Prozess einbauen.

Viele Firmen haben Betriebsvereinbarungen, in denen Homeoffice und mobiles Arbeiten geregelt sind. Gesetzliche Regeln sind in vielen Bereichen allerdings ausständig, Themen wie der Schutz der Arbeitnehmer, Mitbestimmung, Datensicherheit oder auch Unfallversicherung sind offen. „Dass Telearbeit und Homeoffice in der Pandemie eine größere Rolle spielen, wissen wir nicht erst seit gestern“, kommentierte der NEOS-Gesundheits- und Sozialsprecher Gerald Loacker. „Es ist verwunderlich, dass die Regierung hier bis heute nichts getan hat – und es ist beschämend, dass sie es auch jetzt nicht schafft.“

Der Ist-Status. Prinzipiell ist Homeoffice in Österreich nach wie vor Vereinbarungssache: Man darf nicht einfach entscheiden, von zu Hause aus zu arbeiten, sondern der Arbeitgeber muss zustimmen. Ausnahmen gibt es für Personen, die zur Covid-19-Risikogruppe gehören. Dafür braucht man ein Risikoattest.

Ist die Arbeit nicht von zu Hause aus machbar, gibt es zwei Möglichkeiten:

1)     Der Arbeitgeber sorgt dafür, dass Arbeitsweg und -bedingungen vor Ort so gestaltet werden, dass eine Ansteckung mit größtmöglicher Sicherheit ausgeschlossen werden kann.

2)    Wenn das nicht möglich ist, wird man als Angehöriger der Risikogruppe bei vollem Entgelt freigestellt.

Kein Recht auf Homeoffice besteht, wenn man mit gefährdeten Angehörigen zusammenlebt.

Vice versa kann der Arbeitgeber auch nicht einfach vom Arbeitsplatz „verbannen“. Man „muss“ nur dann im Homeoffice arbeiten, wenn man dieser Verlegung des Arbeitsortes zustimmt. Ausnahme ist auch hier das Attest, dass man zur Risikogruppe gehört, dann kann der Arbeitgeber das Homeoffice auch anordnen.

Die Arbeitszeiten unterscheiden sich grundsätzlich nicht, denn sie müssen immer irgendwo geregelt sein: etwa in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. Diese vereinbarte Normalarbeitszeit gilt auch im Homeoffice. Wenn man sich mit dem Arbeitgeber auf eine andere Vereinbarung für Zuhause verständigen kann, spricht nichts dagegen. Jedenfalls gilt wie immer: Arbeitszeiten dokumentieren! Berufliche Wege aus dem Homeoffice heraus gelten als Arbeitszeit.

Viele Eltern müssen in Zeiten von Corona Homeoffice und Kinderbetreuung mindestens an einigen Tagen pro Woche unter einen Hut bringen. Arbeitsrechtlich gibt es in dieser Situation leider sehr wenig Abhilfe. Die Arbeiterkammer konnte gegenüber der Bundesregierung zwar eine Sonderbetreuungszeit für Eltern durchsetzen, verlangt aber Verbesserungen: Um Eltern in der Krisenzeit wirklich verlässlich zu helfen, müsse die Sonderbetreuungszeit ausgeweitet und mit einem Rechtsanspruch verbunden werden. Die Kosten dafür sollen voll (und nicht wie bisher nur zu einem Drittel beziehungsweise nun zur Hälfte) vom Bund übernommen werden.
Neuerungen. Für die Zeit der Corona-Krise befristet konnten Arbeiterkammer und Gewerkschaften einen umfassenden Versicherungsschutz durchsetzen. Unfälle, die sich im Homeoffice im Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung ereignen, gelten momentan als Arbeitsunfälle. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass man die nötigen Arbeitsmittel für die regelmäßige „Telearbeit“ zur Verfügung hat und dass diese auch gewartet werden. Kosten, die durch das Homeoffice zusätzlich anfallen (z.B. Telefon- und Internetkosten, nicht aber Einrichtungsgegenstände), muss grundsätzlich der Arbeitgeber ersetzen.
Der Arbeitgeber darf weder verlangen, dass man die Videokamera des Computers durchgehend einschaltet, noch Software einsetzen, die Tastatur- oder Mausbewegungen überwacht. An Videokonferenzen muss man auf Wunsch aber teilnehmen – vorausgesetzt, der Arbeitgeber stellt die nötigen technischen Mittel zur Verfügung.

Infokasten: Tipps und Tricks

1) Die richtige Infrastruktur
Eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung ist nötig. Auch störungsfreies Telefonieren muss möglich sein. Bevor man mit seinem Arbeitgeber also Homeoffice vereinbart, müssen diese beiden Faktoren sichergestellt sein. Apropos „sicher“: Ein VPN, also Virtual Private Network, sollte unbedingt eingerichtet werden, um sicher kommunizieren und auf Unternehmensdaten oder auf den Server zugreifen zu könenn.

2) Die nötige Ausrüstung
Im dauerhaften Remote Work muss der Arbeitgeber die benötigte Ausrüstung bereitstellen, im temporären Homeoffice muss er das nicht. Es macht absolut Sinn, für die Mitarbeiter leistungsfähige Laptops zu besorgen, die alle nötigen Arbeitsprogramme in der aktuellsten Version sowie Virenschutz und Spyware installiert haben.

3) Die wesentlichen Vereinbarungen
Homeoffice funktioniert nicht ohne Kommunikation und klare Regeln. Wann arbeiten wir? Über welche Kanäle werden welche Infos kommuniziert? Wie halten wir Pausen?
Prinzipiell gelten im Homeoffice die üblichen Arbeitszeiten. Wie im normalen Arbeitsalltag ist es trotzdem sinnvoll, am Morgen seine engsten Kollegen und vielleicht auch die Führungskraft zu begrüßen und sich am Abend von ihnen zu verabschieden. So wissen die Teammitglieder, ab bzw. bis wann jemand arbeitet. Ebenso wichtig ist es, den persönlichen Kontakt nicht zu verlieren. Die Kaffee- oder Mittagspause kann man über Video- oder Telefonkonferenzen auch im Homeoffice gemeinsam abhalten. Das fördert das Zusammengehörigkeitsgefühl und hebt die Stimmung im Team.

4) Regelmäßiger Austausch
Man unterschätzt, wie oft man sich im Büro zwischen Tür und Angel kurz auf den neuesten Stand bringt, Fragen stellt oder Freigaben einholt. Im Homeoffice geht das zwar auch spontan, besser sind aber tägliche, zeitlich fixierte virtuelle Treffen oder Telefonate, um die wichtigsten Themen gesammelt zu besprechen. Dazu ist Disziplin gefragt – und, wenn die Katze plötzlich ihre Nase ins Meeting steckt, zwischendurch auch ein bisserl Spaß …